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Ihr Recht !

Grundsätzlich dürfen Sie sich frei entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder  jene Summe einfordern, die ein Gutachter oder die Werkstatt in ihrem Kostenvoranschlag angesetzt hat – im Branchenjargon fiktive Abrechnung genannt, es sei denn es liegt ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Zu den nachfolgenden kurz dargestellten Definitionen und Ausnahmeregelungen ist zu sagen, dass diese nur eine Orientierungshilfe sein können, da es darüber hinaus eine Vielzahl von Besonderheiten – auch z.B. in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag – bei den einzelnen Abrechnungsmöglichkeiten geben kann, die hier nicht umfassend dargestellt werden können.

Gerade auch aus diesen Gründen sollten Sie von Anfang an immer einen Verkehrsrechtsspezialisten hinzuziehen. 

1. Reparaturschaden

Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

1.1 Konkrete Abrechnung

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf den Ersatz der durch Reparaturkostenrechnung konkret nachgewiesenen und tatsächlich entstandenen Reparaturkosten.

1.2. Fiktive Abrechnung

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit zur fiktiven Schadenabrechnung. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit des Geschädigten.

Sie können demnach anhand eines Sachverständigengutachtens oder (bei Kleinschäden) eines Kostenvoranschlags den Fahrzeugschaden mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.

2. Wirtschaftlicher Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten des Fahrzeugs unverhältnismäßig höher  als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Folge eines wirtschaftlichen Totalschadens ist, dass die Gesamtkosten einer Reparatur nicht mehr von der den Schaden zahlenden Versicherung übernommen werden, sondern nur der durch einen Gutachter zu ermittelnde Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges abzüglich des vom Gutachter ermittelten Restwertes erstattet werden.

Die gegnerische Versicherung erstattet also nur diese rechnerische Differenz.

Der Restwert wird Ihnen durch den Aufkäufer Ihres Unfallfahrzeuges erstattet.

3. Tatsächliche Reparatur trotz Wirtschaftlichen Totalschadens

Nach der BGH-Rechtsprechung sind dem Geschädigten aber tatsächlich entstandene Reparaturkosten zu ersetzen, wenn diese – zuzüglich einer  vom Gutachter festgestellten  eventuellen Wertminderung – den Wiederbeschaffungswert  um nicht mehr als 30 % übersteigen. Der Restwert bleibt hier außer Betracht. Dabei ist auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen .

Zu beachten ist dabei, dass die Reparatur des Fahrzeuges voll umfänglich fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden muss, wie ihn der Gutachter zur Grundlage seiner Schätzung gemacht hat.

Weiter zu beachten ist, dass Sie Ihr Fahrzeug nach erfolgter Reparatur noch mindestens 6 Monate weiterfahren müssen.

4. Beispielhaft  einige beliebte Kürzungspositionen der Versicherer:

Es werden gerade bei der fiktiven Abrechnung regelmäßig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Abzüge von der Kalkulation vorgenommen.

Gekürzt werden i.d.R. die im Gutachten oder Kostenvoranschlag in Ansatz gebrachten Stundenverrechnungssätze unter Verweis auf günstigere Verrechnungssätze anderer Werkstätten, Verbringungskosten, ein Ersatzteilpreisaufschläge (UPE, Richtwinkelersatzkosten und ähnliches).

Die Kürzungen erfolgen meist anhand von den Versicherungen veranlasster elektronischer Prüfberichte. Die Versicherungen lassen nahezu jeden Kostenvoranschlag und jedes Sachverständigengutachten entweder im eigenen Unternehmen oder durch fremdbeauftragte Prüffirmen kontrollieren und sie sind enorm kreativ bei der Auslegung der Rechtslage.

Die Haftpflichtversicherung der Schädiger kürzen häufig diese Stundenverrechnungssätze mit der Begründung, eine gleichwertige Reparatur könne auch in einer günstigeren Karosserie- und Lackierwerkstatt erfolgen und verweisen in ihren Abrechnungsschreiben auf entsprechende günstigere Werkstätten, die in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnsitz liegen.

Darauf müssen Sie sich nicht einlassen, wenn Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch keine 3 Jahre alt war. Denn dann ist der Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners rechtlich verpflichtet, die vollen im Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze zu erstatten.

Wenn Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre ist, haben Sie auch Anspruch auf die im Gutachten oder Kostenvoranschlag ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze und zwar dann, wenn Sie nachweisen können, sprich durch Vorlage Ihres Scheckheftes, dass Sie immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt bislang Ihr Fahrzeug haben reparieren und warten lassen.

Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht in einer Marken gebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren lassen, müssen Sie leider die niedrigeren von der Versicherung aufgeworfenen Reparaturkosten akzeptieren.

Für den Laien erschließen sich solche Feinheiten nicht. Versuche der gegnerischen Versicherungen, Sie als Geschädigten in Ihren Ansprüchen zu beschneiden, erkennt meist nur ein Jurist und kann diesen Kürzungen adäquat begegnen.

So werden gern auch durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Abrechnung auf Totalschadensbasis der im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert um den Mehrwert-steueranteil von 19 % gekürzt.

Dies ist grundsätzlich zunächst in Ordnung, wenn es sich lt. Gutachten um ein Fahrzeug handelt, welches mit 19 % MwSt. regelbesteuert ist. Erst wenn der Geschädigte nachweist, dass er wieder ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das verunfallte Fahrzeug als Ersatz erwirbt, sprich vom Händler, muss die Versicherung dann den zuvor einbehaltenen Mehrwertsteueranteil aus dem Wiederbeschaffungswert dem Geschädigten erstatten.

Bei älteren Fahrzeugen hingegen, sprich bei Fahrzeugen, die älter als 6 Jahre alt sind, ist kein Steuerabzug möglich, weil sie auf dem seriösen Markt praktisch nicht zu haben sind. Dies bedeutet, dass dann der Wiederbeschaffungswert brutto = netto in vollem Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihnen zu erstatten ist, ohne dass Sie nachweisen müssen, dass Sie ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erworben haben.

Ärger gibt es auch regelmäßig um Restwertangebote, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen und weiterfahren, darf Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nicht auf höhere Restwertangebote verweisen und entsprechende Abzüge machen. Hier dürfen Sie auf den in Ihrem Gutachten ausgewiesenen Restwert Ihres Sachverständigen vertrauen und nur dieser darf von der Versicherung in Abzug gebracht werden und nicht etwa ein höherer von der Versicherung ausgewiesener Restwert, es sei denn Ihnen liegt das höhere Restwertangebot der Versicherung bereits vor Veräußerung Ihres Unfallfahrzeuges vor.

Aber auch bei konkreter Abrechnung wird oftmals gekürzt:

Gern wird bei Versicherungen  der Rotstift angesetzt mit dem Argument „Neu für Alt“.

Muss beispielsweise ein Kindersitz nach einem Unfall ausgetauscht werden, sind Schutzkleidungsgegenstände, wie Helm- und Lederkombi zu ersetzen oder ist Ihre Brille zu Bruch gegangen, sind Abzüge bei der Neuanschaffung nicht zulässig.

Eine weitere Position wird von den Versicherungen gern geschmälert oder völlig ignoriert:

Geschädigte, die als Folge des Unfalls arbeitsunfähig sind, haben neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld einen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe – egal ob Freunde und/oder Verwandte einspringen oder Profis ans Werk gehen. Je nach Region und Haushaltstyp sind dies 7,00 – 10,00 € pro Stunde.

Die vorstehenden Ausführungen sind nur als kleiner Einblick in Ihr „Recht“ gedacht und es muss von Schadensfall zu Schadensfall überprüft werden, welche Ansprüche Ihnen in Ihrem konkreten Fall zustehen, was auch davon abhängig ist, ob es sich um ein privates Fahrzeug handelt, ein finanziertes oder ein Leasingfahrzeug, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist usw.

Hieraus ergeben sich unterschiedliche „Rechte“ Ihrerseits, die es erfordern, dass Sie unmittelbar nach dem Unfall die Durchsetzung Ihres Rechts in kompetente Hände geben.

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Bußgeld / Strafverfahren

Auch bei scheinbar aussichtlosen Fällen – ein Foto zeigt Sie als Fahrer/in, Sie wurden bereits von der Polizei angehalten etc. – bestehen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Möglichkeiten bei Behörden oder Gerichten darauf hinzuwirken, von einem Fahrverbot abzusehen bzw. durch Reduzierung der Geldbuße eine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister zu verhindern.

In Bußgeldverfahren, die Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen zum Vorausfahrenden, Benutzung des Mobiltelefons am Steuer etc. zum Inhalt haben, ist es wichtig, bereits im Vorfeld, sprich bereits im ersten Schreiben an die Polizei dem bußgeldrechtlichen Vorwurf zu begegnen, um so z.B. die Auferlegung eines Fahrverbotes, die Eintragung von Punkten sowie eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden.

Gerade auch in Fällen, in denen das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist und dieses deren Mitarbeitern zur Nutzung zur Verfügung steht, ist das erste anwaltliche Schreiben an die Polizei oder die Bußgeldbehörde meist das Entscheidende und steuert den Verlauf des Verfahrens und vermeidet mithin Rechtsnachteile, die durch eine eigene Einlassung drohen könnten.

Dies gilt umso mehr, als seit dem 01.05.2014 das Verkehrszentralregister (VZR) ersetzt wurde durch das Fahreignungsregister (FAER).

Während der Bußgeldkatalog weitestgehend aus sich heraus verständlich ist, sind die Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems (ehemals Punktesystem) und der Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe über mehrere Vorschriften verteilt. Bereits vorhandene Einträge nach dem bis Ende April 2014 bestehenden Punktesystem werden zum Stichtag auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt und insofern dann auf das aktuelle System umgerechnet.

Für Entscheidungen, die bis zum 30.04.2014 im Verkehrszentralregister gespeichert wurden, gelten grundsätzlich bis zum 30.04.2019 noch „die alten Tilgungsregelungen des Vekehrszentralregisters“.

Für Entscheidungen, die ab dem 01.05.14 im Fahreignunsregister gespeichert werden, gelten ausschließlich die neuen Tilgungsvorschriften. Dies gilt unabhängig davon, wann der Verstoß begangen wurde oder rechtskräftig geworden ist. Die Umstellung auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist sehr komplex und ohne anwaltliche Hilfe kaum zu durchdringen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist daher dringend erforderlich, damit durch eine nicht erfolgte Verteidigung in dem Bußgeldverfahren nicht erhebliche Nachteile eintreten, z.B. hinsichtlich der Tilgung von bereits vorhandenen Punkten im Fahreignungsregister. Wichtig ist daneben, dass das Punktekonto, gerade bei Berufskraftfahrern, niedrig gehalten wird. Neben dem Problem, dass die Nachschulungen mit erheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden sind, sammeln sich die Punkte oft unbemerkt an, so dass der Betroffene oftmals nicht mehr rechtzeitig in geeigneter Art und Weise hierauf reagieren kann. Denn nur wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass bei schneller und effizienter Verteidigung das Punktekonto dauerhaft niedrig oder gar eintragungsfrei gehalten werden kann.

Aber insbesondere auch in Verkehrsstrafsachen, sprich Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinwirkung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes, Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr etc. ist eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich, um Rechtsnachteile durch die voreilige eigene Stellungnahmen zu vermeiden. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob und ggf. wie eine Stellungnahme zu dem erhobenen Vorwurf zu verfassen ist.

Wir vertreten Sie selbstverständlich auch in damit einhergehenden Verwaltungsrechlichen Verfahren, wenn es z.B. darum geht, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung angemeldet hat und Ihnen in diesem Zusammenhang eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt. Z.B. bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille oder Fahrten unter Drogeneinfluss..

Aber auch bei erheblichen und wiederholten Verstößen gegen Verkehrsrechtliche Vorschriften kann eine MPU angeordnet werden.

Gerade auch in diesen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, wie auch in den Fällen, in denen Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde.

Da in diesen Fällen die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung der Kosten der anwaltlichen Vertretung – auch wenn der bußgeld- oder strafrechtliche Vorwurf gegen Sie aus dem Unfallereignis herrührt – rechtlich nicht herangezogen werden kann, ist es wichtig, dass Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen.

Diese sichert Sie gegen das Risiko ab, dass mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen, sei es bei selbst verschuldeten Unfällen, sei es in bußgeldrechtlichen bzw. strafrechtlichen Angelegenheiten verbunden ist. Bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen können Kosten u.a. in Gestalt von Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten, Sachverständigenkosten, Beweissicherungsverfahrenskosten etc. entstehen. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes werden diese Kosten von einer bestehenden Rechtschutzversicherung getragen.

So sind Sie optimal geschützt, um Ihre Interesse durchzusetzen bzw. ungerechtfertigten Vorwürfen, notfalls auch gerichtlich, zu begegnen.

 

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Büro Groß Gerau

06152 18 77 955 // Büro Groß-Gerau

In Groß-Gerau unterhalten wir im Helvetia-Park ein Zweigbüro im Gebäude der Allianz Generalagentur Michael Malhotra, HelvetiaStr. 5, 64521 Groß-Gerau.

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Motivation hierfür war unser Bestreben, Kompetenzen zu bündeln und Geschädigten wie auch Kunden der Agentur die Möglichkeit zu geben, Zeit und Wege zu ersparen um fachkompetente Beratung an einem Ort zu erhalten.

Der Kontakt mit dem Versicherungsfachmann bei der alltäglichen Unfallschadensabwicklung macht es zudem möglich, versicherungsrechtliche Problemstellungen bei der Schadenabwicklung kompetent und neutral abzuklären. Den gegenseitige Gedankenaustausch betrachten wir auch hier als Bereicherung unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Michael Malhotra, Meryem Doan
Michael Malhotra, Meryem Doan

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Büro im Unfallzentrum Wiest

06151 13 00 355 // Büro Wiest

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Das Unfallzentrum im Autohauses Wiest.

Motivation hierfür war das Bestreben, eine fachkompetente Beratung vor Ort zu etablieren. Hierdurch werden Geschädigten Zeit und Wege erspart. Gleichzeitig bietet Ihnen der unmittelbare Kontakt des Anwaltes auch mit der Reparaturwerkstatt und den hinzugezogenen Sachverständigen eine von Anfang an auf Ihren konkreten Schadenfall zugeschnittene sachgerechte Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Dort können uns nicht nur Kunden des Autohauses in aller Regel vormittags oder mit Terminvereinbarung zur persönlichen Besprechung und kostenlosen Erstberatung antreffen.

Empfang
Das Unfallzentrum im Autohauses Wiest. Hier befindet sich unsere Zweigbüro.

Der Kontakt vor Ort mit dem Kunden, mit Sachverständigen, Mitarbeitern des Autohauses und „dem beschädigten Fahrzeug“ schärft den Blick für die Besonderheiten des Einzelfalls, die man vom Schreibtisch aus bisweilen anders beurteilen würde.

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Einblick in die Arbeit des Unfallzentrums

Zur Homepage Autohaus Wiest —>>>

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VCard als QR Code

Zimmermann & Hanek
Peter Zimmermann, Claudia Hanek
Frankfurter Str. 24, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 – 99 41 49

zimmermannhanek [ät] raestb-darmstadt.de

Scannen sie mit Ihrem Handy diesen QR Code und Sie können unsere Anschrift und Telefonnummer direkt als VCard in Ihrem Adressbuch speichern.


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Rechtsanwälte Peter Zimmermann /// Claudia Hanek
Peter Zimmermann, Claudia Hanek
Frankfurter Str. 24, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 – 99 41 49

 


Verkehrsrecht /// Darmstadt

Hinweise nach § 5 TMG sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Zimmermann & Hanek
Peter Zimmermann, Claudia Hanek
Frankfurter Str. 24, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 – 99 41 49

zimmermannhanek [ät] raestb-darmstadt.de

Hinweise nach § 5 TMG sowie die
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Wir sind als Rechtsanwälte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de).

Unsere gesetzliche Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland is „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die Rechtsanwälte Peter Zimmermann und Claudia Hanek unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München, Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 158878.

Die für die Ausübung unseres Berufes maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind

• die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• die Fachanwaltsordnung sowie
• das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und
• für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die „Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“.

Die vorstehenden berufsrechtlichen Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de einsehen.

Links

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Schlichtung

Plattform der EU-Kommission zur
Online-Streitbeilegung: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr

Allgemeine Informationspflicht gemäß § 36 VSBG:

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin,
www.s-d-r.org
Wir sind grundsätzlich bereit, am Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

 

Umsatzsteuer-IdNr.

Peter Zimmermann 07 386 301 05
Claudia Hanek 07 386 301 05

– Finanzamt Darmstadt-

Falls Sie uns vertrauliche Informationen zukommen lassen wollen, weisen wir darauf hin, dass das Internet kein Medium ist, das Vertraulichkeit gewährleistet.

Wir weisen weiter darauf hin, dass E-Mails keinesfalls eine fristwahrende Wirkung entfalten.

 

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i) Google Analytics1
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Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

ii) Google Adwords Conversion Tracking
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Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

iii) Matomo
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Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).
Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Matomo Webanalyse erfasst. Klicken Sie hier (https://matamo.org/docs/privacy/), damit Ihr Besuch nicht mehr erfasst wird.

iii) Google Fonts
In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)
https://www.privacyshield.gov/participantid=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter:
https://adssettings.google.com/authenticated
https://policies.google.com/privacy

6. Social Media Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Instagram ein, um unsere Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch deren jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Die Einbindung dieser Plug-ins durch uns erfolgt im Wege der sogenannten Zwei-Klick-Methode um Besucher unserer Webseite bestmöglich zu schützen.

a) Facebook
Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Facebook zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Hierfür nutzen wir den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot von Facebook.
Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt.

Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen (https://www.facebook.com/about/privacy/) von Facebook.

b) Twitter
Auf unseren Internetseiten sind Plugins des Kurznachrichtennetzwerks der Twitter Inc. (Twitter) integriert. Die Twitter-Plugins (tweet-Button) erkennen Sie an dem Twitter-Logo auf unserer Seite. Eine Übersicht über tweet-Buttons finden Sie hier (https://about.twitter.com/resources/buttons).

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Twitter-Server hergestellt. Twitter erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Twitter „tweet-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Twitter-Profil verlinken. Dadurch kann Twitter den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Twitter den Besuch unserer Seiten zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Twitter-Benutzerkonto aus.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter ((https://twitter.com/privacy).

c) Instagram
Auf unserer Website werden auch sogenannte Social Plugins („Plugins“) von Instagram verwendet, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird.
Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind.
Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Account unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel das „Instagram“-Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert.
Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht und dort Ihren Kontakten angezeigt.

Wenn Sie nicht möchten, dass Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram ausloggen.
Weitere Informationen hierzu Sie in der Datenschutzerklärung (https://help.instagram.com/155833707900388) von Instagram.

7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:
* gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

* gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

* gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

* gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

* gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
* gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
* gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

8. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an kontakt@anwaelte-darmstadt.de

9. Datensicherheit
In zukunft, bei einem Update unserer Webseite, verwenden wir innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter www.verkehrsrechtdarmstadt.de von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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