VERKEHRSANWÄLTE. ZIMMERMANN. HANEK.

Ob Sie an einem Unfall Schuld sind oder nicht – in jedem Fall sorgen die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Unfall können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Weichenstellung der Unfallregulierung ist. Im Vordergrund steht selbstverständlich die Beweissicherung

Telefon 0 61 51 – 99 41 49

„Dazu gehört in erster Linie, die beteiligten Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden, zum Zwecke der Beweissicherung zu fotografieren, um den Stand der Fahrzeuge zum Kollisionszeitpunkt festzuhalten sowie die durch den Unfall verursachten Schäden an den beteiligten Fahrzeugen zu dokumentieren. So kann ein Foto, welches die Fahrzeuge an der Unfallstelle zeigt, z.B. beweisen, wer einen Fahrspurwechsel vor der Kollision eingeleitet hat.“
An der Unfallstelle ist es grundsätzlich ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners und ggf. den Fahrzeugtyp notieren bzw. abfotografieren. Es ist darüber hinaus sinnvoll, sich von Ihrem Unfallgegner einen Ausweis zeigen zu lassen und Name und Anschrift zu notieren.
Machen Sie keine Aussagen unter Druck oder unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis vor Ort. Die Versicherung könnte ansonsten später insoweit die Regulierung verzögern oder die Zahlung gänzlich verweigern.

Für die Beweissicherung weiter wichtig ist, dass Sie sich Name, Anschrift und Telefonnummern von eventuellen Zeugen an der Unfallstelle notieren für den Fall, dass Ihr Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung das Unfallereignis anders als Sie darstellen sollte.

Hier einige wichtige Regeln, die Sie sich per QR Code vorsorglich für den Ernstfall auf Ihrem Handy speichern können!

Telefonieren Sie keinesfalls noch an der Unfallstelle mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Sie würden ja Ihre Steuererklärung auch nicht vom Finanzamt erstellen lassen!

Machen Sie keine Aussagen unter Druck oder unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis vor Ort. Die Versicherung könnte ansonsten später insoweit die Regulierung verzögern oder die Zahlung gänzlich verweigern.
Informieren Sie schnellstmöglich die Polizei und lassen das Unfallereignis polizeilich aufnehmen. Auch dies ist – wie die Aussage möglicher Zeugen – als Beweissicherung unumgänglich und beugt Regulierungsverzögerungen oder Regulierungsverweigerungen aufgrund anderslautender Angaben zum Unfallhergang durch Ihren Unfallgegner vor.
Haftpflichtversicherungen verfügen über ein sog. Schadenmanagement, was bedeutet, dass diese Kooperationen mit Mietwagenfirmen, Reparaturwerkstätten etc. eingegangen sind und versuchen die Geschädigten zu diesen Werkstätten bzw. Mietwagenfirmen „umzuleiten“, um so auf die Schadensabwicklung Einfluss zu nehmen.
Halten Sie also die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Unsere Kanzlei befindet sich in Darmstadt, Frankfurter Straße 24.
Frau Rechtsanwältin Hanek betreut in unserer Kanzlei die Dezernate Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. In beiden Rechtsgebieten hat sie jeweils die Fachanwaltschaft inne und führt die Bezeichnungen Fachanwältin für Verkehrsrecht seit 2008 und Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2004. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Betreuung von Bußgeld-und Verkehrsstrafverfahren.
Peter Zimmermann ist Rechtsanwalt in Darmstadt seit 1984.
Herr Rechtsanwalt Zimmermann ist seit über 25 Jahren vorwiegend beratend im wirtschaftsrechtlichen Bereich tätig. Neben dem Schwerpunkt Verkehrsrecht betreut er ebenfalls die Dezernate Vertrags- und Grundstücksrecht sowie

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Zimmermann & Hanek
Peter Zimmermann, Claudia Hanek
Frankfurter Str. 24, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 – 99 41 49

zimmermannhanek [ät] raestb-darmstadt.de

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