Warum zum Fachanwalt?

Bei einem Verkehrsunfall werden in Sekundenschnelle unzählige Rechtsprobleme aufgeworfen, die kompetent und zuverlässig nur durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beantwortet werden können.
Auch wenn es nur um einfachen Blechschaden geht, können Sie so unliebsame Überraschungen vermeiden.
Selbst wenn Sie meinen mit Ihrem Unfallgegner die Schuldfrage geklärt zu haben, so liegt die außergerichtliche Schadensabwicklung allein in der Hand der Kraftfahrzeugversicherung Ihres Unfallgegners. Dort sitzen Profis, die den ganzen Tag nichts anderes machen als die Abwicklung von Unfallschäden vorzunehmen und die gehalten sind, die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach kritisch zu überprüfen und ggfls. zu kürzen. Um dem sachgerecht entgegentreten zu können, sollten Sie sich immer der Hilfe eines Fachanwaltes bedienen.
Aus Gründen der Waffengleichheit muss deshalb gerade auch bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zusätzlich die Kosten Ihrer anwaltlicher Vertretung übernehmen.
Machen Sie daher von Ihrem Recht auf professionelle Hilfe bei der Abwicklung Ihres Unfallschadens Gebrauch.
Oft ändert sich die Sicht der Dinge eines Unfallbeteiligten am Tag nach einem Unfall, auch wenn zunächst alles klar schien. Ihre Anspruchsgegner haben nichts zu verschenken. Kürzungen vermeintlich klarer Schadenspositionen werden immer öfter ohne hinreichende Begründung durch die Kfz-Versicherer vorgenommen.
Beliebte Kürzungspositionen sind u.a. Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abzüge Neu für Alt, Schmerzensgeld und bei fiktiver Abrechnung u.a. auch die vom Sachverständigen oder im Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt angesetzten Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sowie Lackierkosten und die Erstattung von Ersatzteilen.
Fehler, die zu einem Haftungseinwand der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen können, werden oft schon bei der schriftlichen Unfallschilderung gemacht, gerade wenn Sie sich eigentlich sicher sind, dass es keine Probleme geben wird.
Die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwaltes empfiehlt sich also auch gerade bei tatsächlich oder vermeintlich unstreitigen Unfallereignissen.
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Die Unfallschadenabwicklung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwändig, insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherern, der Polizei und der Werkstatt kann zu erheblichen Problemen führen.
Der Fachanwalt kann sicherstellen, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend gemacht werden und Sie gewappnet sind, wenn – was leider nicht selten vorkommt – die gegnerische Haftpflichtversicherung einzelnen Schadenspositionen mit für Sie selbst nicht überprüfbaren Argumenten kürzen oder überhaupt nicht erstatten will oder die Regulierung einfach nur hinauszögert.
Nach unserer Erfahrung, die uns auch von Sachverständigen und Werkstätten immer wieder bestätigt wird, wird vermehrt in den Fällen gekürzt, in denen Geschädigte nicht anwaltlich vertreten sind.
Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung müssen entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden, um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen. Aus diesem Grund sollte die Einschaltung eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwaltes möglichst frühzeitig erfolgen.
Die Vorteile anwaltlicher Vertretung sind daher wie folgt hervorzuheben:
Abnahme des gesamten Schriftverkehrs mit den Versicherungen (auch der eigenen), Polizei, Bußgeldbehörde, Leasinggesellschaft usw.
– sachgerechte Unfallschilderung
– Verhinderung nachteiliger Angaben / Formulierungen
Kein Ausfüllen von Fragebögen (Versicherung, Polizei)
Umfassende Prüfung der Möglichkeiten der Schadensabrechnung
– Reparaturschaden
Abrechnung nach Reparaturkostenrechnung unter Berücksichtigung der 130% Grenze
Abrechnung auf Sachverständigen- oder Kostenvoranschlagsbasis (sog,fiktive Abrechnung)
– Wirtschaftlicher Totalschaden
Geltendmachung der einzelnen Schadenspositionen
Z.B.: Wertminderung, Sachverständigenkosten, An- / Abmeldekosten, Abschleppkosten, Mietwagen/ Nutzungsausfall, Finanzierungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kostenpauschale etc.
Fachkompetenter Umgang mit Versicherung und Polizei bei
– willkürlichen Verzögerungen
– ungerechtfertigten Abzügen
– ungerechtfertigter Verschuldenszuweisung
Eventuell erforderliche Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte
(nur der Anwalt hat ein Akteneinsichtsrecht) zur
– Beurteilung der Sach- und Rechtslage
– Aufklärung des Sachverhaltes bei widersprüchlicher Unfallschilderung
– schnelleren Durchsetzung der Ansprüche
– sachgerechten Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren
Erreichen einer angemessenen Entschädigung und Sicherstellung einer schnellen Abwicklung sowie sachgerechter Begegnung auf Kürzungen der Versicherungen
Zu den Kosten:
Bei unverschuldeten Unfällen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung aus Gründen der
Waffengleichheit immer die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zu übernehmen, sprich in
diesen Fällen kommen also keine eigenen Kosten auf Sie zu.
Es empfiehlt sich daneben stets der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die dann eintritt, wenn sich später herausstellt, dass Ihnen unter Umständen ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfallgeschehen anzulasten ist oder angelastet werden soll.
Auch mit Verkehrsunfallereignissen häufig einhergehenden Straf- und Bußgeldverfahren sind Sie in aller Regel gut damit beraten, voreilige Angaben und Fehleinschätzungen durch anwaltliche Beratung / Vertretung zu vermeiden.

Wir übernehmen daher Ihre Vertretung auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren. —->>>>
Näheres dazu unter Menüpunkt Bußgeld/Strafverfahren


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Zimmermann & Hanek
Peter Zimmermann, Claudia Hanek
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